Einhandmesser

Einhandmesser sind Taschenmesser, die mit nur einer Hand geöffnet und oft auch geschlossen werden können. Hintergedanke bei der Entwicklung dieses Messertyps in den 1930er Jahren war es auch Menschen mit Behinderungen und Kriegsgeschädigten die Nutzung zu ermöglichen. Oft werden Einhandmesser mit Springmessern gleichgesetzt. Sie unterscheiden sich aber dadurch, dass Springmesser sich durch Drücken eines Knopfes o.Ä. automatisch öffnen, während Einhandmesser mit der Hand geöffnet werden. Einhandmesser unterliegen auch den Trageeinschränkungen von 2008 nach §42 a WaffG.